Leere Tische, die eigentlich reserviert waren, und Umsatzausfälle zur Stoßzeit – No-Shows sind eines der größten Ärgernisse in der Gastronomie. Sie stören nicht nur die Planung, sondern verursachen auch erhebliche finanzielle Schäden.
Leere Tische, die eigentlich reserviert waren, und Umsatzausfälle zur Stoßzeit – No-Shows sind eines der größten Ärgernisse in der Gastronomie. Sie stören nicht nur die Planung, sondern verursachen auch erhebliche finanzielle Schäden.
Ein „No-Show“ liegt vor, wenn ein Gast einen Tisch reserviert, aber ohne jegliche Benachrichtigung oder Absage einfach nicht erscheint. Dies ist klar von einer rechtzeitigen Stornierung zu unterscheiden, die es dem Restaurant ermöglicht, den Tisch anderweitig zu vergeben. Für Gastronom:innen sind die Folgen eines No-Shows gravierend und gehen weit über einen leeren Stuhl hinaus.
Die direkten Konsequenzen sind:
Planungsprobleme: Die Personalplanung wird erschwert, und andere potenzielle Gäste, denen aufgrund der Reservierung abgesagt wurde, gehen verloren.
Eine No-Show Gebühr ist grundsätzlich erlaubt, aber an klare rechtliche Bedingungen geknüpft. Ein Restaurant schließt mit dem Gast durch die Reservierung einen Vertrag ab. Erscheint der Gast nicht, begeht er Vertragsbruch, und das Restaurant hat Anspruch auf Schadensersatz – die No-Show Gebühr.
Damit eine solche Gebühr wirksam eingefordert werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
In der Praxis sichern sich viele Restaurants durch eine Kreditkarten-Vorautorisierung ab, bei der die Karte des Gastes validiert, aber noch nicht belastet wird.
Die Höhe der Gebühr muss sich am potenziellen Schaden orientieren. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Obergrenze, aber die Beträge müssen nachvollziehbar sein. In der Praxis haben sich Werte zwischen 10 € und 50 € pro reserviertem Platz etabliert. Bei vorbestellten Menüs kann die Gebühr auch einem prozentualen Anteil des Menüpreises entsprechen.
Faktoren, die die Höhe beeinflussen:
Beispielrechnung: Ein Tisch für 4 Personen wurde in einem Restaurant mit einem durchschnittlichen Menüpreis von 40 € reserviert. Das Restaurant hat eine No-Show Gebühr von 20 € pro Person in seinen AGB festgelegt. Erscheint die Gruppe nicht, könnte das Restaurant eine Gebühr von insgesamt 80 € (4 x 20 €) geltend machen.
Die Einführung einer No-Show Gebühr erfordert Fingerspitzengefühl. Der beste Weg ist, No-Shows von vornherein zu vermeiden.
Auch Gäste können dazu beitragen, das Problem zu lösen. Fairness ist hier das Schlüsselwort.
Eine No-Show Gebühr ist nicht immer wirksam. Unwirksam ist sie beispielsweise, wenn:
Sollte ein Gast eine Forderung für unfair halten, kann er dieser widersprechen. Im Streitfall müsste das Restaurant nachweisen, dass ihm tatsächlich ein Schaden in der geforderten Höhe entstanden ist.
No-Show Gebühren sind ein legitimes und notwendiges Instrument, um Restaurants vor finanziellen Verlusten zu schützen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt jedoch in Transparenz und Fairness. Wenn die Bedingungen klar kommuniziert werden und die Höhe der Gebühr angemessen ist, schaffen sie eine Verbindlichkeit, von der beide Seiten profitieren. Für Gäste gilt die einfache Regel: Eine rechtzeitige Absage ist ein kleiner Aufwand, der für das Restaurant einen großen Unterschied macht.
Die manuelle Verwaltung von Reservierungen und Stornierungen ist zeitaufwendig und fehleranfällig. TheFork Manager bietet eine technologische Komplettlösung, die das Problem von No-Shows systematisch angeht und Gastronom:innen absichert.
Erfolgsbeispiele aus unserem Netzwerk zeigen, dass Restaurants ihre No-Shows mit TheFork Manager senken konnten.
Ja, eine No-Show Gebühr ist rechtlich zulässig, sofern der Gast bei der Reservierung klar darauf hingewiesen wurde und den Bedingungen zugestimmt hat. Die Höhe muss angemessen sein.
Es gibt keine feste Obergrenze, aber die Gebühr muss sich am entstandenen Schaden orientieren. Üblich sind Beträge zwischen 10 € und 50 € pro Person oder ein Anteil des vorbestellten Menüpreises.
Rechtlich gesehen ja, wenn die Bedingungen akzeptiert wurden. Viele Restaurants zeigen sich jedoch bei einem nachvollziehbaren Grund und einer möglichst frühzeitigen Benachrichtigung kulant.
Nein. Die Zustimmung erteilen Sie im Moment der Reservierung, indem Sie den AGB und der Absicherung per Kreditkarte zustimmen. Die Belastung erfolgt nur im Falle eines No-Shows gemäß den vereinbarten Bedingungen.
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