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No-Show Gebühr im Restaurant: Was gilt & wie kann man sie vermeiden?

Geschrieben von Admin | 15.10.2025

Leere Tische, die eigentlich reserviert waren, und Umsatzausfälle zur Stoßzeit – No-Shows sind eines der größten Ärgernisse in der Gastronomie. Sie stören nicht nur die Planung, sondern verursachen auch erhebliche finanzielle Schäden.

Leere Tische, die eigentlich reserviert waren, und Umsatzausfälle zur Stoßzeit – No-Shows sind eines der größten Ärgernisse in der Gastronomie. Sie stören nicht nur die Planung, sondern verursachen auch erhebliche finanzielle Schäden.

Was bedeutet „No-Show“ im Restaurant?

Ein „No-Show“ liegt vor, wenn ein Gast einen Tisch reserviert, aber ohne jegliche Benachrichtigung oder Absage einfach nicht erscheint. Dies ist klar von einer rechtzeitigen Stornierung zu unterscheiden, die es dem Restaurant ermöglicht, den Tisch anderweitig zu vergeben. Für Gastronom:innen sind die Folgen eines No-Shows gravierend und gehen weit über einen leeren Stuhl hinaus.

Die direkten Konsequenzen sind:

  • Umsatzverlust: Der eingeplante Umsatz für den besetzten Tisch entfällt komplett, oft während der wichtigsten Servicezeiten, in denen jeder Platz zählt.
  • Lebensmittelverschwendung: Insbesondere wenn Menüs vorbestellt oder spezielle Zutaten eingekauft wurden, führen No-Shows zu unnötigem Abfall.

Planungsprobleme: Die Personalplanung wird erschwert, und andere potenzielle Gäste, denen aufgrund der Reservierung abgesagt wurde, gehen verloren.

 

Rechtliche Grundlagen der No-Show Gebühr

Eine No-Show Gebühr ist grundsätzlich erlaubt, aber an klare rechtliche Bedingungen geknüpft. Ein Restaurant schließt mit dem Gast durch die Reservierung einen Vertrag ab. Erscheint der Gast nicht, begeht er Vertragsbruch, und das Restaurant hat Anspruch auf Schadensersatz – die No-Show Gebühr.

Damit eine solche Gebühr wirksam eingefordert werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Klare Reservierungsbedingungen: Die Gebühr muss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB’s) oder den Reservierungsbedingungen klar und verständlich formuliert sein.
  • Eindeutiger Hinweis bei der Buchung: Der Gast muss dem Erheben einer möglichen Gebühr aktiv zustimmen, beispielsweise durch das Setzen eines Häkchens während des Online-Reservierungsprozesses.
  • Angemessene Höhe: Die Gebühr muss verhältnismäßig sein und darf nicht den Charakter einer willkürlichen Strafzahlung haben.

In der Praxis sichern sich viele Restaurants durch eine Kreditkarten-Vorautorisierung ab, bei der die Karte des Gastes validiert, aber noch nicht belastet wird.

Wie hoch darf die No-Show Gebühr im Restaurant sein?

Die Höhe der Gebühr muss sich am potenziellen Schaden orientieren. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Obergrenze, aber die Beträge müssen nachvollziehbar sein. In der Praxis haben sich Werte zwischen 10 € und 50 € pro reserviertem Platz etabliert. Bei vorbestellten Menüs kann die Gebühr auch einem prozentualen Anteil des Menüpreises entsprechen.

Faktoren, die die Höhe beeinflussen:

  • Größe der Reservierung: Bei großen Gruppen ist der potenzielle Schaden höher.
  • Exklusivität und Auslastung: Ein Sternerestaurant, das oft Monate im Voraus ausgebucht ist, kann einen höheren Ausfallschaden geltend machen.
  • Vorbestellte Menüs: Wurden bereits Waren eingekauft und Vorbereitungen getroffen, kann dies in die Höhe der Gebühr einfließen.

Beispielrechnung: Ein Tisch für 4 Personen wurde in einem Restaurant mit einem durchschnittlichen Menüpreis von 40 € reserviert. Das Restaurant hat eine No-Show Gebühr von 20 € pro Person in seinen AGB festgelegt. Erscheint die Gruppe nicht, könnte das Restaurant eine Gebühr von insgesamt 80 € (4 x 20 €) geltend machen.

Best Practices für Gastronom:innen

Die Einführung einer No-Show Gebühr erfordert Fingerspitzengefühl. Der beste Weg ist, No-Shows von vornherein zu vermeiden.

  • Klare und transparente Kommunikation: Weisen Sie bei jeder Reservierung freundlich, aber bestimmt auf Ihre Stornierungsbedingungen und eine mögliche Gebühr hin. Dies sollte sowohl mündlich als auch in der schriftlichen Bestätigung geschehen.
  • Automatische Erinnerungen: Ein automatisiertes System, das Gäste per E-Mail oder SMS an ihre Reservierung erinnert, reduziert die Anzahl derer, die es schlicht vergessen.
  • Ein knappes Zeitfenster setzen: Kommunizieren Sie klar, dass der Tisch bei Nichterscheinen nach einer bestimmten Zeit (z. B. 15 Minuten) wieder freigegeben wird.
  • Anzahlung oder Kreditkarten-Vorautorisierung: Besonders bei großen Gruppen oder an Feiertagen ist es legitim, eine finanzielle Absicherung zu verlangen. Dies schafft eine höhere Verbindlichkeit.
  • Kulanz zeigen: Bei Stammgästen oder nachvollziehbaren Notfällen kann eine kulante Handhabung die Kundenbeziehung langfristig stärken.


Tipps für Gäste

Auch Gäste können dazu beitragen, das Problem zu lösen. Fairness ist hier das Schlüsselwort.

  • Reservierung rechtzeitig absagen: Ein kurzer Anruf oder eine E-Mail genügen. Je früher Sie absagen, desto besser kann das Restaurant planen.
  • AGB’s und Bedingungen prüfen: Achten Sie bei der Reservierung darauf, welchen Bedingungen Sie zustimmen.
  • Absage dokumentieren: Sichern Sie sich ab, indem Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Stornierung erhalten.
  • Verständnis zeigen: Ein Restaurant ist ein Wirtschaftsbetrieb. Eine nicht abgesagte Reservierung verursacht echte Kosten.


Grenzen & Streitfälle

Eine No-Show Gebühr ist nicht immer wirksam. Unwirksam ist sie beispielsweise, wenn:

  • die Klausel überraschend oder versteckt in den AGB platziert ist.
  • die Höhe der Gebühr unverhältnismäßig hoch und nicht am tatsächlichen Schaden orientiert ist.

Sollte ein Gast eine Forderung für unfair halten, kann er dieser widersprechen. Im Streitfall müsste das Restaurant nachweisen, dass ihm tatsächlich ein Schaden in der geforderten Höhe entstanden ist.

Fazit

No-Show Gebühren sind ein legitimes und notwendiges Instrument, um Restaurants vor finanziellen Verlusten zu schützen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt jedoch in Transparenz und Fairness. Wenn die Bedingungen klar kommuniziert werden und die Höhe der Gebühr angemessen ist, schaffen sie eine Verbindlichkeit, von der beide Seiten profitieren. Für Gäste gilt die einfache Regel: Eine rechtzeitige Absage ist ein kleiner Aufwand, der für das Restaurant einen großen Unterschied macht.

Wie TheFork Manager hilft, No-Shows zu reduzieren

Die manuelle Verwaltung von Reservierungen und Stornierungen ist zeitaufwendig und fehleranfällig. TheFork Manager bietet eine technologische Komplettlösung, die das Problem von No-Shows systematisch angeht und Gastronom:innen absichert.

  • Automatische Bestätigungen & Erinnerungen: Jeder Gast erhält automatisch eine Bestätigungs-E-Mail und kurz vor dem Termin eine Erinnerung per E-Mail oder SMS. Das allein reduziert die Quote der vergessenen Reservierungen drastisch.
  • Kreditkarten-Vorautorisierung: Sichern Sie Reservierungen ganz einfach mit den Kreditkartendaten Ihrer Gäste ab. Diese Funktion schafft eine hohe Verbindlichkeit und dient als Grundlage für die Durchsetzung einer No-Show Gebühr.
  • Statistik & Reporting: Behalten Sie den Überblick über Ihre No-Show-Quoten. Analysieren Sie, über welche Kanäle die meisten No-Shows hereinkommen, und optimieren Sie Ihre Strategie.
  • CRM-Features: Identifizieren Sie Ihre treuesten Stammgäste direkt im System. Dies ermöglicht Ihnen, im Falle eines Falles, kulante Entscheidungen zu treffen und die Kundenbindung zu stärken.

Erfolgsbeispiele aus unserem Netzwerk zeigen, dass Restaurants ihre No-Shows mit TheFork Manager senken konnten.



FAQ 

Ist eine No-Show Gebühr im Restaurant erlaubt? 

Ja, eine No-Show Gebühr ist rechtlich zulässig, sofern der Gast bei der Reservierung klar darauf hingewiesen wurde und den Bedingungen zugestimmt hat. Die Höhe muss angemessen sein.

Wie hoch darf eine No-Show Gebühr sein? 

Es gibt keine feste Obergrenze, aber die Gebühr muss sich am entstandenen Schaden orientieren. Üblich sind Beträge zwischen 10 € und 50 € pro Person oder ein Anteil des vorbestellten Menüpreises.

Muss ich zahlen, wenn ich krank werde? 

Rechtlich gesehen ja, wenn die Bedingungen akzeptiert wurden. Viele Restaurants zeigen sich jedoch bei einem nachvollziehbaren Grund und einer möglichst frühzeitigen Benachrichtigung kulant.

Kann ein Restaurant meine Kreditkarte ohne Zustimmung belasten? 

Nein. Die Zustimmung erteilen Sie im Moment der Reservierung, indem Sie den AGB und der Absicherung per Kreditkarte zustimmen. Die Belastung erfolgt nur im Falle eines No-Shows gemäß den vereinbarten Bedingungen.

Wie hilft TheFork Manager bei No-Shows? 

TheFork Manager reduziert No-Shows durch automatische Erinnerungen, sichert Reservierungen durch eine Kreditkarten-Garantie ab und gibt Ihnen durch Statistiken und ein Gästebewertungssystem die volle Kontrolle.