Gaststättenlizenz für den Verkauf von Alkohol: Wie erhält man sie?

Published 22.03.2024 - Last update 22.03.2024
Gaststättenlizenz
Inhaltsübersicht
  1. Braucht man eine Lizenz, um ein Restaurant zu eröffnen, in dem Alkohol verkauft wird?
  2. Gaststättenkonzession
  3. Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
  4. Der Nachweis der fachlichen Eignung
  5. Die ortsbezogenen Vorgaben überprüfen
  6. Weitere wichtige Genehmigungen
  7. Kann man die Lizenz seines Restaurants übertragen? 
  8. Was kostet eine Gaststättenkonzession?
  9. Welche Anzeigepflichten gelten für die Restaurantlizenz?

Es gibt eine unverzichtbare gesetzliche Voraussetzung, bevor Sie Ihr Restaurant eröffnen können, wenn Sie alkoholische Getränke ausschenken möchten: den Erhalt von Gaststättenlizenzen oder Gaststättenkonzessionen – sie sind unerlässlich, um Ihr Geschäft legal zu starten. Entdecken Sie die verschiedenen verfügbaren Lizenzen für den Alkoholverkauf, die Schritte zu ihrer Erlangung und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen.

Braucht man eine Lizenz, um ein Restaurant zu eröffnen, in dem Alkohol verkauft wird?

Die Eröffnung eines Restaurants ist ein aufregendes Abenteuer, das jedoch mit einer Reihe von Verantwortlichkeiten und rechtlichen Verpflichtungen einhergeht. Wenn Sie sich dazu entscheiden, im Rahmen Ihrer gastronomischen Tätigkeit Alkohol zu verkaufen, müssen Sie über eine Lizenz verfügen. Diese Anforderung gilt für verschiedene Einrichtungen und natürlich traditionelle Restaurants. Beachten Sie jedoch, dass Sie keine spezielle Lizenz benötigen, wenn Sie keine alkoholischen Getränke in Ihrem Betrieb verkaufen möchten!

Gaststättenkonzession

Die essenzielle Genehmigung für den Betrieb einer Gaststätte ist die Gaststättenkonzession. Diese wird ausschließlich an Personen vergeben, die ihre persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung nachweisen können. Zudem muss das betreffende Objekt bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Gaststättenkonzession oder -erlaubnis wird benötigt, wenn Sie die Eröffnung eines Restaurants oder einer Gaststätte mit Alkoholausschank planen. Den Antrag für die Konzession stellen Sie beim Gewerbeamt, wenn Sie Ihr Gewerbe anmelden. Das zuständige Gewerbeamt ist jenes, das für den Standort Ihres Unternehmens verantwortlich ist. Falls Sie keinen Alkoholausschank planen, ist die Gaststättenkonzession nicht erforderlich, und der zeitaufwändige Prozess für die Beantragung entfällt. Nach der Gewerbeanmeldung können Sie sofort mit dem Betrieb der Gaststätte beginnen.

Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit

Die Gaststättenkonzession darf nur unter bestimmten Voraussetzungen von Mitarbeiter:innen des Gewerbeamtes erteilt werden. Sie müssen Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. Dazu benötigen Sie:

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt und der Gewerbesteuerbehörde.

Sie gelten als persönlich zuverlässig, wenn in Ihrem Führungszeugnis keine Eintragungen von Straftaten vorhanden sind und wenn es bezüglich eines früheren Gewerbes keine Gesetzeskonflikte gab. Zudem müssen Sie nachweisen, dass Sie keine Steuerschulden haben.

Der Nachweis der fachlichen Eignung

Für die Erlangung der Gaststättenkonzession ist es erforderlich, dass Sie Ihre fachliche Eignung nachweisen. Darüber hinaus müssen Sie an einer Erstbelehrung des zuständigen Gesundheitsamtes teilnehmen. Dabei stehen ausschließlich Themen wie Lebensmittelhygiene und Gesundheitsschutz im Fokus. Die fachliche Eignung im Hinblick auf die Zubereitung von Speisen ist in diesem Zusammenhang nicht von Belang. Ein einfacherer Einstieg in die Gastronomie gelingt oft, wenn Sie eine einschlägige Ausbildung im Bereich der Restaurantführung absolviert haben, beispielsweise als Koch oder Köchin oder Restaurantfachkraft. Diese Qualifikation müssen Sie jedoch nicht zwingend den Behörden vorlegen. Es besteht die Möglichkeit, theoretisch auch eine:n Mitarbeiter:in einstellen, der die Kochtätigkeiten für Sie übernimmt, falls Sie dies nicht persönlich durchführen können.

Die ortsbezogenen Vorgaben überprüfen

Nachdem Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung nachgewiesen haben, müssen Sie noch sicherstellen, dass die örtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Behörden prüfen dabei die ausgewählten Räumlichkeiten auf ihre Eignung. Zunächst benötigen Sie den Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag. Zusätzlich müssen Sie belegen, dass das Objekt die Bedingungen für einen Gastbetrieb erfüllt. Dazu gehört beispielsweise, dass Sanitäranlagen für Gäste und Mitarbeiter:innen vorhanden sind. Sie müssen außerdem überprüfen, ob bauliche Veränderungen erforderlich sind.

Falls die Räume, die Sie für Ihr Gastgewerbe nutzen möchten, zuvor anders genutzt wurden, müssen Sie das zuständige Bauamt darüber informieren. Dies gilt auch, wenn Sie planen, bauliche Veränderungen vorzunehmen. Die Mitarbeiter:innen des Bauamtes geben Ihnen detaillierte Informationen darüber, ob und welche Anträge Sie stellen müssen und welche Unterlagen Sie benötigen. Wenn Sie innerhalb Ihres Betriebs Neuerungen vornehmen, sollten Sie immer zuerst beim Bauamt nachfragen. Falls Sie notwendige Genehmigungen versäumen, könnte die Behörde im schlimmsten Fall den Betrieb schließen. Daher ist es wichtig, bei der Überprüfung der ortsbezogenen Vorschriften äußerst sorgfältig vorzugehen.

Weitere wichtige Genehmigungen

Die Gaststättenkonzession ist die wichtigste Genehmigung. Darüber hinaus gibt es im Gaststättenbereich weitere Auflagen zu erfüllen. Vom ersten Tag an müssen Sie strenge Hygienevorschriften einhalten. Dazu hat der DEHOGA Fachverband weitere Informationen. Überdies müssen Sie die Jugendschutzvorschriften und die Vorschriften zum Rauchverbot, die in öffentlichen Gebäuden gelten, beachten.

Das Jugendschutzgesetz ist in der Gastronomie eine maßgebliche Vorgabe und dient dem Schutz junger Menschen. Das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden gilt erst seit ein paar Jahren. Die Gäste fühlen sich wohler, wenn das Ambiente rauchfrei bleibt.

Außerdem müssen Sie sich an die Preisauszeichnungsverordnung halten. Das ist eine Vorschrift, die regelt, dass alles mit Preisen ausgezeichnet sein muss, falls Sie dafür Entgelte verlangen.

Die Registrierung beim Handelsregister

Schließlich müssen Sie Ihr Geschäft im Handels- und Gesellschaftsregister (HGR) registrieren lassen. Dieser Schritt formalisiert die rechtliche Existenz der Einrichtung und ermöglicht ihre Identifizierung bei kommerziellen und rechtlichen Transaktionen.

Kann man die Lizenz seines Restaurants übertragen? 

Wenn ein Restaurant den Eigentümer oder den Geschäftsführer wechselt, muss der/die neu:e Betreiber:in unbedingt eine neue Lizenz beantragen, wenn er/sie alkoholische Getränke verkaufen möchte. Er/Sie muss auch eine Betriebserlaubnis von der Stadtverwaltung erhalten.

Wenn der/die neue Eigentümer:in bereits ein Restaurant besitzt und seine/ihre Lizenz in neue Räumlichkeiten außerhalb seiner aktuellen Gemeinde oder in einem anderen angrenzenden Departement übertragen möchte, muss er/sie unbedingt eine Übertragungsgenehmigung beim Präfekten des Departements beantragen, in dem sich seine zukünftige Einrichtung befinden wird.

Wenn die Übertragung jedoch innerhalb derselben Gemeinde erfolgt, benötigt der/die Restaurantbetreiber:in keine Genehmigung des Präfekten. Die Übertragung erfolgt dann einfacher.

Was kostet eine Gaststättenkonzession?

Die Beantragung einer Gaststättenkonzession ist mit Kosten verbunden, die gemäß den jeweiligen Verwaltungskostengesetzen festgelegt werden. Die Gebühren können erheblich variieren und hängen von der Art des Betriebs ab.

Die Spanne reicht von etwa 50,00 € bis zu 20.000 €. Zum Beispiel liegen die üblichen Gebühren für gewöhnliche Betriebe in der Regel zwischen 300,00 € und 1.300,00 €. Wenn eine vorläufige Schankerlaubnis erteilt wird, sind sofort etwa 300,00 € fällig.

Welche Anzeigepflichten gelten für die Restaurantlizenz?

Als Restaurantbetreiber:in sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Lizenz in Ihrem Betrieb gut sichtbar auszuhängen. Genauer gesagt muss die Anzeige Folgendes enthalten:

  • Das Original der von der Präfektur ausgestellten Lizenz mit Stempel und Unterschrift des Präfekten. Sie muss im Raum in der Nähe des Eingangs oder der Theke angebracht werden;
  • Den Auszug aus der Lizenz, der die Kategorie der für den Verkauf zugelassenen alkoholischen Getränke angibt. Dieser Auszug gibt an, welche Art von Lizenz das Restaurant hat;
  • Die behördliche Genehmigung zur Eröffnung von Getränkeständen;
  • Die Öffnungszeiten des Betriebs; Eine Erinnerung an das Verbot des Alkoholverkaufs an Minderjährige (unter 18 Jahren);

In einigen Fällen die Anzeige der maximal zulässigen Lautstärke. Diese Anzeigepflichten dienen der Kontrolle der Einrichtung durch die zuständigen Behörden.

Achtung: Bei fehlender oder nicht konformer Anzeige riskieren Sie eine Geldstrafe von bis zu 450 Euro. Es ist daher unerlässlich, auf die ordnungsgemäße Anzeige Ihrer Restaurantlizenz zu achten!