RESTAURANT-EMPFEHLUNGSPROGRAMM

 TEILNAHMEBEDINGUNGEN

   1. Anwendbarkeit und Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen (die „Bedingungen“) regeln sämtliche Aspekte des Restaurant-Empfehlungsprogramms (das „Programm“). Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch. Durch die Teilnahme an diesem Programm, die Erstellung eines Empfehlungslinks oder die Übermittlung einer Empfehlung bestätigen Sie, dass Ihnen eine angemessene Möglichkeit eingeräumt wurde, diese Bedingungen zu prüfen, und dass Sie ausdrücklich damit einverstanden sind, an diese Bedingungen gebunden zu sein.Diese Bedingungen stellen eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Ihrem Unternehmen und der in Ihrem Bestellformular angegebenen TheFork-Gesellschaft dar.

 

   2.  Teilnahmevoraussetzungen 

2.1. Der Empfehlungsgeber - bestehender Kunde

  • Der Empfehlungsgeber muss ein aktiver, registrierter Geschäftskunde von TheFork sein und die Plattform TheFork Manager nutzen.
  • Der Empfehlungsgeber muss sein Konto in einem ordnungsgemäßen finanziellen und rechtlichen Zustand halten. Es dürfen insbesondere keine ungelösten Abrechnungsstreitigkeiten, Zahlungsausfälle oder aktiven rechtlichen Verstöße bestehen.
  • Bei Mehrnutzerkonten oder Konten von Restaurantgruppen stehen die Empfehlungsfunktion und der individuelle Empfehlungslink ausschließlich der übergeordneten Unternehmenseinheit des Hauptkontos zu. Empfehlungen innerhalb derselben Gruppe oder Marke sind auf maximal fünf (5) Empfehlungen begrenzt.
  • Die Prämie wird direkt dem Unternehmensprofil gutgeschrieben und nicht einzelnen Mitarbeitenden, Küchenchefs oder Standortleitern gewährt.

2.2. Das empfohlene Restaurant

  • Das empfohlene Restaurant muss ein tatsächlich neuer gewerblicher Interessent im selben Land wie der Empfehlungsgeber sein.
  • Das empfohlene Restaurant muss den Vertrag über unabhängige Tracking-Kanäle abschließen, die mit der eindeutigen Empfehlungsquelle verknüpft sind.
  • Ausschlüsse: Bestehende TheFork-Kunden, Restaurants, die sich bereits in einem fortgeschrittenen Vertriebsprozess mit TheFork befinden, Restaurants, die bereits ein kommerzielles Angebot von TheFork erhalten haben, sowie ehemalige TheFork-Kunden sind im Rahmen dieser Version des Programms ausdrücklich von einer Empfehlung ausgeschlossen, sofern TheFork nichts anderes festlegt.
  • Unternehmensgruppen und Rechtsträger:  Ein Restaurant, das zu einer bereits mit TheFork vertraglich verbundenen Gruppe oder Marke gehört, ist nur dann teilnahmeberechtigt, wenn es eine tatsächlich eigenständige, separate juristische Person mit einer eigenen lokalen Umsatzsteuer- bzw. Steueridentifikationsnummer darstellt und von TheFork als eigenständige kommerzielle Onboarding-Möglichkeit validiert wird.

    3. Zuordnungsregeln und Fristen

  • Es gilt der zuerst eingegangene Empfehlungsgeber: Nur der erste gültige Empfehlungsgeber, der den individuellen Empfehlungslink bzw. das individuelle Empfehlungsformular für ein bestimmtes empfohlenes Restaurant übermittelt, ist zum Erhalt der Prämie berechtigt. Spätere doppelte Einreichungen durch andere Parteien für dasselbe Restaurant werden nicht berücksichtigt.
  •  Keine doppelten Ansprüche: Ein Empfehlungsgeber kann die Prämie nur einmal pro eindeutig identifizierbarer Einheit eines empfohlenen Restaurants beanspruchen. Automatisierte oder systematische Einreichungen identischer Restaurant-Einheiten werden disqualifiziert.
  •  90-tägige Gültigkeitsfrist: Um die Prämie auszulösen, muss das empfohlene Restaurant seinen gewerblichen Abonnementvertrag mit TheFork innerhalb von neunzig (90) Kalendertagen ab dem ursprünglichen Datum der elektronischen Übermittlung der Empfehlung formell abschließen und unterzeichnen.

     

    4. Prämienstruktur und finanzielle Abwicklung

    Der Wert der Empfehlungsprämie beträgt 200 € - oder den entsprechenden Gegenwert in lokaler Währung - sowohl für den Empfehlungsgeber als auch für das empfohlene Restaurant.

    Die Prämie hat keinen Barauszahlungswert, ist nicht übertragbar und wird durch Anpassungen der Plattformrechnungen gemäß dem primären Abrechnungsmodell des Empfehlungsgebers angewendet.

    Anwendungsfall A: Restaurants mit provisionsbasierter Abrechnung

    Empfehlungsgeber mit provisionsbasierten Preismodellen erhalten die Prämie in Form rabattierter Gästeprovisionen, entsprechend ihrer jeweiligen Provisionsstruktur für Abendessen.

    Der Prämienwert von 200 € wird durch den regulären Provisionssatz des Empfehlungsgebers für Abendessen geteilt. Etwaige Bruchteile werden auf die nächste ganze Zahl aufgerundet.

    Anwendungsfall B: Restaurants mit festen Gebühren oder Abonnementgebühren - ohne Provision

    Empfehlungsgeber, die feste monatliche Abonnementgebühren zahlen, erhalten einen Rabatt in Höhe von 200 € auf ihre monatliche(n) Rechnung(en), bis der Betrag vollständig ausgeschöpft ist. 


   5. Auslösende Ereignisse, Vertragsbeendigung und Kontostatus

  • Auslösendes Ereignis: Die Bearbeitung der Prämie wird nach Veröffentlichung des empfohlenen Restaurants auf der TheFork-Plattform, nach Rechnungsstellung sowie nach verifizierter rechtswirksamer Unterzeichnung des gewerblichen Vertrags durch das empfohlene Restaurant eingeleitet.
  • Kontovoraussetzung: Die Anwendung eines Rabatts setzt zwingend voraus, dass der Empfehlungsgeber zum tatsächlichen Zeitpunkt der Abrechnung über ein aktives Kundenkonto in ordnungsgemäßem Zustand verfügt.
  • Verfall: Im Falle einer Vertragsbeendigung, bevor das Prämienguthaben vollständig ausgeschöpft wurde, verfallen sämtliche verbleibenden, noch nicht angewendeten Empfehlungsbeträge sofort und endgültig. TheFork schuldet nach Schließung des Kontos weder eine Auszahlung noch eine Erstattung entsprechender Geldwerte.

   6. Steuerliche, regulatorische und Anti-Betrugs-Compliance

  • Nettovorteil: Das Guthaben in Höhe von 200 € versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer und netto etwaiger Quellensteuern.
  • Rechnungsstellung und Dokumentation: Beide Parteien verpflichten sich, bei der Erfüllung der lokalen steuerlichen Dokumentationspflichten mitzuwirken. Dies kann insbesondere umfassen, dass Sie eine ordnungsgemäße Steuerrechnung ausstellen, die den Nettobetrag von 200 € zuzüglich anwendbarer Umsatzsteuer ausweist, oder dass Sie TheFork ermächtigen, die entsprechende Rechnungsdokumentation in Ihrem Namen auszustellen, einschließlich Rechnungen im Wege der Selbstfakturierung, soweit gesetzlich zulässig.
  • Allgemeine Steuern und Meldepflichten: Abgesehen von der Umsatzsteuer und den Quellensteuern, die TheFork zum Zeitpunkt der Gewährung der Prämie übernimmt, bleiben Sie allein dafür verantwortlich, sämtliche Unternehmenssteuern sowie lokalen Umsatzsteuerpflichten ordnungsgemäß gegenüber der zuständigen Steuerbehörde zu erklären, einzureichen und abzuführen.

Anti-Korruption und unzulässige Rückvergütungen: Sämtliche Prämien müssen transparent in der Buchhaltung der jeweiligen Restaurant-Einheit erfasst bleiben. Jeder Versuch, Empfehlungsguthaben auf private Bankkonten natürlicher Personen oder auf persönliche Nutzerprofile umzuleiten, führt zur sofortigen Disqualifikation und kann eine außerordentliche Vertragsbeendigung aus wichtigem Grund zur Folge haben.

Prüfungsrecht: TheFork behält sich das uneingeschränkte Recht vor, Empfehlungsprämien manuell zu prüfen, zu auditieren, einzufrieren und für ungültig zu erklären, wenn der Verdacht auf betrügerische Aktivitäten, künstliche rechtliche Umstrukturierungen oder systematische Manipulation besteht.

 

   7. Änderung und Beendigung

TheFork behält sich das Recht vor, das Programm aus Gründen der Betrugsprävention oder aus anderen geschäftlichen Gründen mit angemessener vorheriger Ankündigung zu ändern oder zu beenden.