Mehrwertsteuer Gastronomie 2024

Veröffentlicht am 23.01.2024 - Letzte Änderung 23.01.2024
Mehrwertsteuer 2024
Inhaltsübersicht
  1. Was ist die Mehrwertsteuer?
  2. Möchten Sie sich bei der Führung Ihres Restaurants beraten lassen?
  3. Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Zwischen 2019 und 2024
  4. Welche MwSt-Sätze gelten in der Gastronomie?
  5. Wie berechnet man die Mehrwertsteuer in der Gastronomie?
  6. Wie meldet man die Mehrwertsteuer in der Gastronomie?
  7. Wie kann man die Vorsteuer aus seinem Restaurant zurückfordern?
  8. Möchten Sie bei der Entwicklung Ihres Restaurants unterstützt werden?

Die Mehrwertsteuer (MwSt) ist eine indirekte Steuer, die Unternehmen von ihren Gästen erheben und dann an den Staat abführen müssen. In der Gastronomie können die Berechnung und Meldung aufgrund unterschiedlicher anwendbarer Sätze komplex sein. Mit diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die Funktionsweise der MwSt wissen müssen und wie sie sich direkt auf die Liquidität und Rentabilität Ihres Unternehmens auswirkt.

Was ist die Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Verbrauchsteuer, die in Deutschland in geschäftlichen Transaktionen und Dienstleistungen allgegenwärtig ist. Sie wird vom Unternehmen beim Verkauf eines Produkts oder der Erbringung einer Dienstleistung an den Verbraucher erhoben.

Im Gegensatz zu einer herkömmlichen Verkaufssteuer wird die Mehrwertsteuer jedoch in jedem Stadium der Produktion und Verteilung auf den Mehrwert berechnet, daher auch der Name. In der Gastronomie betrifft die Mehrwertsteuer daher sowohl Lebensmittelprodukte als auch Dienstleistungen, wobei die Sätze je nach Art des Produkts und dem Kontext des Verkaufs (vor Ort, zum Mitnehmen, alkoholisch oder nicht) variieren. Eine gute Mehrwertsteuerverwaltung ist daher für Sie unerlässlich. Sie müssen sie nicht nur korrekt erheben, sondern auch ordnungsgemäß an die Steuerbehörden melden.

Möchten Sie sich bei der Führung Ihres Restaurants beraten lassen?

Unsere Teams sind da, um Sie zu begleiten!

Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Zwischen 2019 und 2024

Ab dem 1. Januar 2024 wird in Deutschland der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Cafés und Restaurants wieder auf 19 Prozent angehoben. Der bisherige Satz von 7 Prozent gehört somit der Vergangenheit an. Die Senkung, die seit Mitte 2020 in Kraft war, wurde unter anderem aufgrund der wirtschaftlichen Herausforderungen im Zuge der Corona-Krise begründet. Auch der Ukraine-Krieg wurde mehrfach als Ursache genannt.

  • Speisen, die vor Ort verzehrt werden, unterliegen ab dem 1. Januar 2024 einem Mehrwertsteuersatz von 19 %. Speisen, die geliefert werden, unterliegen weiterhin einer Umsatzsteuer von 7 %.
  • Getränke haben grundsätzlich einen Mehrwertsteuersatz von 19 %.
  • Kuhmilch und damit gemischte Getränke (ab 75% Milch im Mischgetränk) sowie Wasser unterliegen einem Steuersatz von 7 %, da Milch und Wasser als Grundnahrungsmittel gelten.

Die Höhe der Mehrwertsteuer für Ihr Restaurant hängt auch davon ab, um welche Art von Gastronomie es sich handelt. Hierbei wird es knifflig. Immer dann, wenn sich Ihr Angebot ausschließlich auf Nahrungsmittel bezieht, wird ein Steuersatz von 7 Prozent angewendet.

Stellen Sie jedoch beispielsweise Sitzmöglichkeiten zur Verfügung, handelt es sich um eine Dienstleistung. Daher müssen Sie Ihren Service mit einem Steuersatz von 19 Prozent besteuern.

Welche MwSt-Sätze gelten in der Gastronomie?

In der Gastronomie richten sich die anwendbaren MwSt-Sätze nach der Art der angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Die Gastronomen müssen diese Sätze genau anwenden, um die steuerlichen Vorschriften einzuhalten und Fehler bei der Meldung zu vermeiden.

Zusammenfassung der MwSt-Sätze in der Gastronomie

*Wasser und Kuhmilch gelten als Grundnahrungsmittel

Wie hoch ist der MwSt-Satz für Getränke?

In der Gastronomie kann der MwSt-Satz für Getränke je nach Art variieren:

  • Alkoholische Getränke: unterliegen einer MwSt von 19 %, unabhängig davon, ob der Konsum vor Ort erfolgt oder es sich um Verkäufe zum Mitnehmen handelt;
  • Alkoholfreie Getränke: Der MwSt-Satz beträgt 19 %, sowohl wenn sie im Rahmen einer Mahlzeit vor Ort serviert werden oder zum Mitnehmen angeboten werden, beträgt der anwendbare Satz auch 19 %.

Wie hoch ist der MwSt-Satz im Restaurant?

Führen Sie ein Restaurant, steht für die Finanzbehörden hier zumindest immer auch das Ambiente im Vordergrund. Ohne Tische, Stühle und Ähnliches wäre Ihr Lokal schließlich kein "echtes" Restaurant. Durch diese Einordnung als Restaurant geht für Sie als Betreiber: eine Besteuerung von 19 Prozent einher. Immerhin kommen Ihre Gäste zwar hauptsächlich wegen des Essens, das sie jedoch auch vor Ort in Ihrem Lokal verzehren.

Wie hoch ist der MwSt-Satz für einen Imbiss?

Etwas anders kann es bei einem Imbiss aussehen. Hier sieht der Gesetzgeber deshalb ebenfalls eine Trennung vor. Sind Sitzmöglichkeiten vorhanden, müssen Ihre Speisen mit einem Steuersatz von 19 Prozent besteuert werden. Bieten Sie jedoch ausschließlich Stehtische an oder verzichten komplett auf Möbel, greift der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Auch dann, wenn in der unmittelbaren Nähe zu Ihrem Lokal Sitzmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die nicht von Ihnen aufgestellt wurden.

Wie hoch ist der MwSt-Satz für Speisen zum Mitnehmen oder per Lieferung?

Viele Gastronomen wissen es: Nimmt der Gast sein Essen mit nach Hause oder bestellt es sogar zu sich, greift der ermäßigte Steuersatz. Bei Take-Away-Speisen oder Lieferdienst liegt dieser also immer bei 7 Prozent. Wirklich immer? Nicht ganz. Hier unterscheidet der Gesetzgeber nämlich noch einmal zwischen den Lebensmitteln. Bei den Grundnahrungsmitteln gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Sollte es sich bei Ihrer Speise um ein Luxusprodukt wie etwa Kaviar handeln, würden hier 19 Prozent Umsatzsteuer fällig werden.

Wie berechnet man die Mehrwertsteuer in der Gastronomie?

Um Ihre Mehrwertsteuer zu berechnen, befolgen Sie diese Schritte:

  • Ermittlung des anwendbaren Satzes: Bestimmen Sie den Mehrwertsteuersatz, der jedem angebotenen Produkt oder Service entspricht (7 % oder 19 %), abhängig von der Kategorie (Lebensmittel, alkoholisches oder nicht alkoholisches Getränk, Verzehr vor Ort oder zum Mitnehmen usw. - siehe oben);
     
  • Berechnung der erhobenen Mehrwertsteuer: Multiplizieren Sie für jeden Verkauf den Nettopreis (ohne Mehrwertsteuer) mit dem anwendbaren Mehrwertsteuersatz, um den Betrag der erhobenen Mehrwertsteuer zu erhalten. Zum Beispiel beträgt bei einer Mahlzeit zu 10 € Nettopreis mit einem Mehrwertsteuersatz von 10 % die erhobene Mehrwertsteuer 1 €;
     
  • Berechnung der abziehbaren Mehrwertsteuer: Addieren Sie die auf Ihre berechtigten geschäftlichen Einkäufe gezahlte Mehrwertsteuer. Dieser Betrag ist von der erhobenen Mehrwertsteuer auf Ihre Verkäufe abziehbar;
     
  • Bestimmung der zu meldenden Mehrwertsteuer: Subtrahieren Sie die abziehbare Mehrwertsteuer von der erhobenen Mehrwertsteuer. Wenn die erhobene Mehrwertsteuer höher ist als die abziehbare Mehrwertsteuer, ist der Unterschied die Mehrwertsteuer, die an das Finanzamt zu zahlen ist. Wenn es umgekehrt ist, können Sie eine Mehrwertsteuergutschrift geltend machen;
     
  • Meldung und Zahlung: Melden Sie die berechnete Mehrwertsteuer gemäß der festgelegten Periodizität (monatlich, vierteljährlich oder jährlich) an das Finanzamt und führen Sie die Zahlung durch, wenn erforderlich.

Es ist wichtig, alle Ihre Kauf- und Verkaufsrechnungen aufzubewahren, um die erhobenen und abziehbaren Mehrwertsteuerbeträge im Falle einer Steuerprüfung nachweisen zu können.

Wie meldet man die Mehrwertsteuer in der Gastronomie?

Als Gastronom:in sind Sie verpflichtet, die Mehrwertsteuer regelmäßig zu melden, was einen präzisen Prozess erfordert. Sie sollten zunächst ein aktuelles Register aller Ihrer Transaktionen führen, einschließlich Verkäufe und Einkäufe, wobei die erhobene Mehrwertsteuer von den Gästen und die auf geschäftliche Einkäufe gezahlte Mehrwertsteuer sorgfältig notiert werden sollten.

Um die Mehrwertsteuer zu melden, füllen Sie das entsprechende Meldeformular aus. Dieser Vorgang erfolgt online über das Portal der Finanzbehörden.

Wie kann man die Vorsteuer aus seinem Restaurant zurückfordern?

Um die abzugsfähige Mehrwertsteuer in Ihrem Restaurant zurückzufordern, sammeln Sie zunächst Ihre Rechnungen für geschäftliche Einkäufe. Sie müssen sicherstellen, dass diese Rechnungen den steuerlichen Anforderungen entsprechen, d. h. sie müssen die gezahlte Mehrwertsteuer deutlich ausweisen.

Wenn Sie Ihre Umsatzsteuererklärung ausfüllen, geben Sie die gesamte eingenommene Umsatzsteuer auf Ihre Verkäufe und die gesamte abzugsfähige Umsatzsteuer auf Ihre Geschäftseinkäufe an. Wenn die abzugsfähige Umsatzsteuer höher ist als die eingenommene Umsatzsteuer, können Sie eine Erstattung des Umsatzsteuerguthabens beantragen oder es mit künftigen Erklärungen verrechnen.

Es ist wichtig, dass Sie diese Schritte innerhalb der für den jeweiligen Erklärungszeitraum festgelegten Fristen unternehmen. Im Zweifelsfall oder um sicherzustellen, dass Ihre Erklärung den Vorschriften entspricht, sollten Sie einen Steuerberater konsultieren. Dieser Fachmann kann Ihnen helfen, die Umsatzsteuerrückerstattung zu optimieren und eine einwandfreie Buchhaltung für Ihr Restaurant zu führen.

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